Gesetzliche Sicherheit im Fuhrpark – mobil geprüft, praxisnah geschult
Sicherheit und gesetzliche Vorgaben – zuverlässig umgesetzt
Ob UVV-Fahrzeugprüfung oder Tachographen-Schulung: Wir sorgen dafür, dass Ihre Fahrzeuge und Fahrer:innen den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Unser Team kommt auf Wunsch mobil zu Ihnen vor Ort – oder führt die Prüfungen und Schulungen bei uns im Haus durch. Dabei setzen wir auf praktische Relevanz, verständliche Vermittlung und zuverlässige Dokumentation.
Mobil oder inhouse – einfach, effizient und gesetzeskonform
So funktioniert unsere Prüfung & Schulung – in 3 Schritten
Ob UVV-Fahrzeugprüfung oder Tachographen-Schulung: Mit unserem Service behalten Sie gesetzliche Pflichten im Blick, ohne den Betriebsablauf zu stören. Wir kommen auf Wunsch zu Ihnen oder empfangen Ihre Fahrer:innen in unserem Betrieb – schnell, flexibel und professionell. Die folgenden drei Schritte zeigen, wie einfach es ist, unser Angebot in Anspruch zu nehmen.
Rechtssicherheit, die Ihnen Aufwand erspart
Unsere Leistungen im Bereich Prüfung & Schulung
Unsere Dienstleistungen richten sich an: Fuhrparkbetreiber, Handwerksbetriebe, Speditionen, kommunale Einrichtungen und viele weitere.
Wir bieten Ihnen ein klar strukturiertes Angebot rund um gesetzlich vorgeschriebene Kontrollen und Fortbildungen:

Für wen ist unser Service geeignet?
Unternehmen, Flottenbetreiber, öffentliche Hand
Ob Einzelunternehmen oder kommunaler Fuhrpark – regelmäßige Prüfungen und Schulungen sind gesetzlich vorgeschrieben. Unser Angebot ist ideal für:
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Firmen mit gewerblich genutzten Fahrzeugen
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Speditionen und Transportunternehmen
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Handwerksbetriebe mit Einsatzfahrzeugen
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Behörden und Ordnungsämter
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Fahrzeughalter:innen mit Sorgfaltspflicht
Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben – schnell, zuverlässig und mit minimalem Aufwand für Sie.
Wie oft muss eine UVV-Prüfung durchgeführt werden?
Gesetzliche Pflicht – mindestens einmal jährlich
Laut DGUV Vorschrift 70 müssen gewerblich genutzte Fahrzeuge mindestens einmal jährlich durch eine sachkundige Person überprüft werden. Diese sogenannte UVV-Prüfung umfasst unter anderem Bremsen, Beleuchtung, Reifen, Warneinrichtungen und Sicherheitseinrichtungen im Fahrzeug.
Je nach Nutzung und Belastung der Fahrzeuge können auch häufigere Prüfungen sinnvoll oder vorgeschrieben sein – z. B. bei Einsatzfahrzeugen im Baustellenverkehr oder im kommunalen Betrieb.
Wichtig: Wer als Unternehmer:in keine gültige UVV-Prüfung nachweisen kann, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern haftet im Schadensfall auch persönlich. Wir helfen Ihnen, Ihre Prüfpflichten rechtskonform und ohne Aufwand zu erfüllen.


