Wenn sich eine Reparatur nicht mehr lohnt, sorgen wir für die sichere Entsorgung.
Abmeldung, Sicherstellung & fachgerechte Verschrottung – alles aus einer Hand
Einfach, schnell und rechtskonform erledigt
Ein Fahrzeug mit wirtschaftlichem Totalschaden, ein nicht mehr reparabler Unfallwagen oder ein abgemeldeter Pkw auf dem Grundstück – in all diesen Fällen ist eine professionelle Fahrzeugverwertung notwendig. Abschleppdienst Rogge übernimmt die vollständige Abwicklung: von der Abholung, über die Sicherstellung und Abmeldung, bis hin zur zertifizierten Verschrottung gemäß den gesetzlichen Umweltauflagen.
Von der Anfrage bis zum Verwertungsnachweis – ohne Aufwand für Sie
So funktioniert die Fahrzeugverwertung – in 3 Schritten
Damit Sie sich um nichts kümmern müssen, übernehmen wir die komplette Abwicklung der Verwertung – von der ersten Anfrage bis zur offiziellen Bestätigung. Der Ablauf ist klar strukturiert und für Sie besonders komfortabel – egal, ob das Fahrzeug fahrbereit ist oder nicht.
Alles aus einer Hand – zuverlässig umgesetzt
Unsere Leistungen im Bereich Fahrzeugverwertung
Wenn ein Fahrzeug endgültig aus dem Verkehr gezogen werden soll, braucht es mehr als nur einen Abschleppdienst. Damit die Entsorgung rechtlich und praktisch einwandfrei abläuft, übernehmen wir alle erforderlichen Schritte – zuverlässig, nachvollziehbar und aus einer Hand. Unser Service richtet sich an Privatpersonen ebenso wie an Unternehmen oder Behörden, die auf eine fachgerechte Verwertung und sichere Abmeldung angewiesen sind.
Wir kümmern uns um die komplette Entsorgung Ihres Fahrzeugs – für Privatpersonen, Unternehmen oder öffentliche Stellen:
Dabei arbeiten wir schnell, diskret und mit der nötigen Erfahrung – besonders bei emotionalen oder sensiblen Situationen wie Totalschäden.

Wann ist eine Fahrzeugverwertung sinnvoll?
Typische Situationen aus der Praxis
Nicht jedes Fahrzeug lohnt sich zu reparieren. In vielen Fällen ist eine Entsorgung die vernünftige und kosteneffizientere Lösung – z. B. bei:
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Wirtschaftlichem Totalschaden nach einem Unfall
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Altfahrzeugen ohne TÜV oder mit gravierenden Mängeln
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Fahrzeugen, die lange ungenutzt stehen (z. B. auf Firmengeländen oder Privatgrundstücken)
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Ausgedienten Leasing- oder Fuhrparkfahrzeugen
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Unklaren Eigentumsverhältnissen (z. B. geerbte Autos)
In all diesen Fällen stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite – unbürokratisch und zuverlässig.
Was sagt das Gesetz zur Fahrzeugverwertung?
Pflicht zur ordnungsgemäßen Entsorgung
Gemäß Altfahrzeugverordnung dürfen ausgediente Fahrzeuge nur über zertifizierte Verwertungsbetriebe entsorgt werden. Außerdem muss jede endgültige Stilllegung auch formell bei der Zulassungsstelle gemeldet werden. Wird dies versäumt, können Bußgelder oder Haftungsrisiken entstehen.
Abschleppdienst Rogge übernimmt diesen Prozess komplett für Sie – inklusive Nachweiserstellung für Versicherung, Zulassungsstelle oder Steuerabmeldung.


